Ausgezeichnet!

Erneut erhielt unser Weingut die Auszeichnung „Haus der prämierten Weine“ von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Die Kammerpreismünze der Landesprämierung in Gold, Silber oder Bronze ist das Markenzeichen prämierter Winzer in Rheinland-Pfalz. Urkunden bezeugen die erfolgreiche Teilnahme am größten regionalen Qualitätswettbewerb für Wein und Sekt und schmücken die Wände von Probierstuben und Verkaufsräumen. Ab sofort macht auch ein Hausschild auf Prämierungserfolge aufmerksam.

Landwirtschaftskammer und Ministerium für Landwirtschaft und Weinbau verleihen damit eine weitere Auszeichnung an Winzer, Erzeugergemeinschaften und Kellereien, die im laufenden Prämierungsjahr besonders viele Medaillen erringen konnten. Sie erhalten damit ein Marketinginstrument, mit dem sie ihre Erfolge bei der Prämierung nach außen kenntlich machen können.

Das Schild mit der Aufschrift „Haus der prämierten Weine“ zeigt über dem Schriftzug die Umrisse des Landes Rheinland-Pfalz mit seinen sechs Weinanbaugebieten, darunter die aktuelle Jahreszahl der Verleihung und die Siegel von Kammer und Ministerium. Der Verleihung wird ausdrücklich kein bürokratisches Antragsverfahren vorgeschaltet.

Ein Weinbaubetrieb qualifiziert sich für die Verleihung mit der erfolgreichen Teilnahme einer für seine Betriebsgröße repräsentativen Anzahl von Weinen bei der Landesprämierung für Wein und Sekt. Der Berechnungsmodus aus Mindestanstellzahl nach Betriebsgruppe und erzielten Prämierungen ist in den veröffentlichten Prämierungsbestimmungen festgelegt.

Die Qualifikation muss in jedem Prämierungsjahr neu erworben werden; daher bleibt das Schild auch formal im Eigentum der Kammer und kann bei Nichterfüllung der Qualifikationsnorm auch wieder zurückgefordert werden. Damit und mit der aufgebrachten Jahreszahl wird deutlich, dass die Auszeichnung kein historisches Relikt aus ehemals glanzvollen Zeiten ist, sondern der aktuelle, von berufener Stelle verliehene Ausweis für geprüfte Weinqualität.

Steillagenweinbau schafft Vielfalt –
Das Moselprojekt

Im Projekt „Steillagenweinbau schafft Vielfalt – Das Moselprojekt“ werden von Winzerinnen und Winzern zahlreiche produktionsintegrierte Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt im Weinberg umgesetzt, wie z.B. Ansaaten mit einheimischen standortgerechten Blühpflanzen in Rebgassen oder an Säumen, das Herstellen und Anbringen von Nisthilfen und das Offenhalten von Rebbrachen. Parallel untersucht ein Biologenteam auf 20 Projektflächen, ob die Maßnahmen Einfluss auf die Artenvielfalt haben. Auf diesen Flächen erfolgt eine Aufnahme aller krautigen Blühpflanzen, Gehölze und Farne. Außerdem werden in vier Durchgängen die Arten- und Individuenzahlen der tagaktiven Falter, Heuschrecken, Wildbienen und Reptilien erhoben.

Im Vergleich der Monitoring-Jahre 2016, 2018 und 2019 ist eine positive Tendenz bezüglich der Wirkung der Maßnahmen auf die Biodiversität im Weinberg festzustellen.  Der Vergleich der drei Vegetationsperioden lässt keine Aussagen zu signifikanten und damit statistisch belastbaren Veränderungen zu, da sich die Untersuchungsflächen jeweils stark voneinander unterscheiden. Dennoch zeichnen sich deutliche Trends ab: 

  • Im Jahr 2016 wurden auf allen Monitoringflächen insgesamt 348 verschiedene Arten von krautigen Blühpflanzen, Farne und Gehölzen gezählt, im Jahr 2018 waren es 363 und im Jahr 2019 konnten 394 verschiedene Pflanzenarten auf den 20 untersuchten Flächen erfasst werden.
  • Im Jahr 2016 wurden 44 Arten tagaktiver Falter kartiert, im Jahr 2018 waren es 43 verschiedene Arten. Im Jahr 2019 konnten 40 Arten tagaktiver Falter erfasst werden.
    Der Rückgang ist vermutlich den extremen Trockenphasen der beiden vorangegangenen Jahre zuzuschreiben. Mangels blühender Strukturen und vertrockneter Raupenfutterpflanzen in den Hochsommermonaten wurden die Populationen insbesondere der Falterarten, die im Spätjahr fliegen, geschwächt.
  • 2016 wurden 18 verschiedene Heuschreckenarten nachgewiesen, im Jahr 2018 waren es 20 und im Untersuchungsjahr 2019 konnten 22 verschiedene Heuschreckenarten auf den Projektflächen erfasst werden. Dabei waren die Offenlandarten die Gewinner. Zu den seltenen und gefährdeten Arten gehören an der Mosel die Rote und Blaue Ödlandschrecke, die Steppen-Sattelschrecke, die Westliche Beißschrecke und der Steppen-Grashüpfer.
  • Bei den Beobachtungsgängen im Jahr 2016 konnten drei Reptilienarten festgestellt werden, im Jahr 2018 waren es fünf, im Jahr 2019 war die Zahl der aufgefundenen Reptilien wieder bei drei, und zwar wurden die Mauereidechse, Zauneidechse und Schlingnatter nachgewiesen.  Ringelnatter und Waldeidechse, die im Jahr 2018 die Fundliste bereicherten, konnten 2019 nicht gesichtet werden.
  • Auch bei den Wildbienen ist die Tendenz positiv: Im Vergleich zu 114 Wildbienenarten im Jahr 2016 wurden zwei Jahre später 123 verschiedene Arten gefunden, im Jahr 2019 waren es dann 124 Arten. Interessanterweise konnten nie alle der insgesamt 169 Wildbienenarten, die im Zuge der Untersuchungen des Projekts gefunden wurden, komplett in einem Jahr erfasst werden. Auf 85 Prozent der Monitoringflächen war die Zahl der Arten im zweiten Erfassungsjahr 2018 deutlich höher, auch konnten bei den vier Bestandsaufnahmen 2018 vergleichsweise um 70 Prozent mehr Wildbienenindividuen als 2016 gesichtet werden. Dieser Trend setzte sich nicht fort, im Jahr 2019 lag die Zahl der Individuen dann rund 50 Prozent über der Zahl der Wildbienenindividuen von 2016.  Die Monitoringflächen an der Untermosel weisen auf Grund ihrer Strukturvielfalt hohe Artenzahlen auf: Hier konnten im Jahr 2018 bis zu 43 Wildbienenarten auf einer 0,5 ha großen Monitoringfläche gefunden werden, im Jahr 2019 waren es bis zu 41 verschiedene Arten.
  • Bemerkenswert ist, dass auf den der natürlichen Sukzession unterliegenden Rebbrachen die Zahl der Pflanzenarten um etwa 11 Prozent innerhalb von zwei Jahren zurückgegangen ist, während die Zahl der Pflanzenarten auf gepflegten Brachen im gleichen Zeitraum um etwa 11 Prozent angestiegen ist.

Das Moselprojekt-Team freut sich sehr über diese Entwicklung und dankt insbesondere den Winzerinnen und Winzern, auf deren Flächen die Untersuchungen durchgeführt werden konnten.

Der Betrieb erhält für seine Leistungen in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen:
Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau einen Ausgleich durch:
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER): hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete im Rahmen des
rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) mitfinanziert durch das Land Rheinland-Pfalz